DGIV e.V | 06.01.2009


Welches Gericht ist für Streitigkeiten bei IV-Verträgen eigentlich zuständig?

Streitigkeiten zu den IV-Verträgen gehören vor die Sozialgerichte. Bei Einordnung der IV-Verträge als privatrechtliche Verträge, müsste ein Rechtsstreit aufgrund dieser Einordnung eigentlich vor den Zivilgerichten ausgetragen werden. Es gilt jedoch die Sonderzuweisung des § 51 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz. Danach sind die Sozialgerichte zuständig, unabhängig davon, ob die IVVerträge als privat- oder öffentlichrechtliche Verträge einzustufen sind.

Februar 2006
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