DGIV e.V | 04.02.2012


Unser Partner auf Krankenkassen-Seite ist nach anfänglicher Interessensbekundung wieder abgesprungen, so dass unsere Frage an Sie ist, ob wir als KH nicht einen Rechtsanspruch auf den Abschluss eines IV-Vertrages haben?

Die Krankenkassen können nicht dazu gezwungen werden, einen IV-Vertrag abzuschließen. Das ergibt sich schon aus dem Gesetz. In § 140a SGB V heißt es, "abweichend von den übrigen Regelungen dieses Kapitels können die Krankenkassen Verträge über eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende Versorgung [...] mit den in § 140b Abs. 1 genannten Vertragspartnern abschließen." Die Krankenkassen können einen Vertrag abschließen, müssen es aber nicht.

Februar 2006
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