DGIV e.V | 04.02.2012


Gibt es IV-Verträge zur Harninkontinenz?

Die KKH hat 2005 ein IV-Projekt "Blasenschwäche - Bruch mit dem Tabu" zur Harninkontinenz im Großraum Berlin-Brandenburg gestartet. Teilnehmen können weibliche Versicherte ab dem 18. Lebensjahr, die in Berlin oder Großraum Berlin-Brandenburg leben und an Harninkontinenz oder überaktiver Blase oder Mischform aus beiden Krankheiten leiden. Behandlungsmerkmale sind: Ganzheitliche Behandlung basierend auf anerkannten Qualitätsstandards, hohe ärztliche Behandlungsqualität durch Spezialisierung, Vermeidung vorschneller Operationen, Bevorzugte Terminvergabe bei teilnehmenden Praxen/Fachärzten, Nachuntersuchungen in festgelegten Intervallen, umfangreiche Informations- und Schulungsunterlagen.

An einem IV-Vertrag beteiligt ist unseres Wissens u.a. das St. Hedwig Krankenhaus in Berlin.

St. Hedwig-Krankenhaus
Akademisches Lehrkrankenhaus der Charité
Große Hamburger Straße 5 - 11
10115 Berlin
Fon: 0 30 - 23 11 - 0
Fax: 0 30 - 23 11 24 22
E-Mail: st.hedwig@alexius.de

Die AOK Bremen/Bremerhaven hat mit niedergelassenen Ärzten einen IV-Vertrag "Versorgung bei ambulanten urologischen Operationen" für Harn-Inkontinanz der Frau, Implantation eines TVT Bändchens Extrakorporale Stosswellenlithotrypsie Radikale Prostatektomie AMSSphinkterprothese zur Behandlung der Harninkontinanz geschlossen. Teilnahmevoraussetzungen sind: Inkontinenz, urologische Erkrankungen

Januar 2006
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