DGIV e.V | 04.02.2012
28. April 2008 - Hamburg
Integrierte Versorgung und Vergaberecht
Mit dem am 1.1.2004 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung hat der Gesetzgeber zwar die §§ 140a ff. SGB V reformiert, hierbei jedoch keine Aussage zur Anwendbarkeit des nationalen bzw. europäischen Vergaberechts getroffen. Auch vier Jahre später ist diese Frage noch immer Gegenstand einer kontrovers geführten Diskussion (zuletzt im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Erlass des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes), bei der rechtliche
Argumente oft einhergehen mit ideologischen Standpunkten. Damit ist auch sieben Jahre nach der ersten gesetzlichen Normierung der Integrierten Versorgung im SGB V diese für die Praxis bedeutende Frage gesetzgeberisch noch immer nicht geklärt.
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