DGIV e.V | 04.02.2012
25. Mai 2009 - Berlin
Vergaberecht im Gesundheitsbereich
Mit dem am 1.1.2004 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung hat der Gesetzgeber zwar die §§ 140a ff. SGB V reformiert, hierbei jedoch keine Aussage zur Anwendbarkeit des nationalen bzw. europäischen Vergaberechts getroffen. Auch fünf Jahre später ist diese Frage noch immer Gegenstand einer kontrovers geführten Diskussion, bei der rechtliche Argumente oft einhergehen mit ideologischen Standpunkten. Der Europäische Gerichtshof wird sich voraussichtlich noch in diesem Jahr mit der Auftraggebereigenschaft von Krankenkassen befassen. Nach den Einlassungen des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof wird den Krankenkassen wohl die Auftraggebereigenschaft zugeschrieben. Zudem wird die Vergaberechtsreform 2009 für weitere Veränderungen sorgen.
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