Ja, im Folgenden sind einige Beispiele zur Einbindung der Pflege - meist Wundversorgung - in IV-Verträge im Rahmen der Behandlungspflege genannt:
* Wundversorgungsvertrag in Ostfriesland
* Vertrag der Marburger Uniklinik
* Vertrag der Uniklinik Köln
* Vertrag der Bosch-BKK
* Vertrag Versorgung Chronischer Wunden Region Weser-Ems
* IV-Vertrag mit DGIV-Qualitätssiegel "IV-Nachsorgevertrag" der n:aip Deutschland GmbH mit AOK Bayern, Klinikum Nürnberg, Klinikum Fürth und Bayerischem Hausärzteverband.
Hier finden Sie in gekürzter Form eine Auswahl häufiger bzw. typischer Fragen, die an uns gestellt werden. Da die Integrierte Versorgung einen Systemwechsel im deutschen Gesundheitssystem einleitet und ein neues Versorgungskonzept darstellt, lassen sich einige Fragen daher nicht mit abschließender Gewissheit bzw. vollständig beantworten.
Wir haben uns bemüht, kurze und griffige Antworten zu finden, die jedoch nicht
erschöpfend sein können.
Diese Zusammenstellung wird laufend aktualisiert.