Haben Sie Kenntnis darüber, ob es IV-Veträge zu typisch gynäkologischen Eingriffen gibt?
Zum Thema Gynäkologie existieren zahlreiche IV-Verträge bei denen es sich um stationsersetzende OPs handelt z.B.
Die TKK hat IV-Verträge hisichtlich ganzeitlicher Geburten z.B. Stuttgart, Berlin, Ruhrgebiet sowie mit Praxiskliniken zu ambulanten gynäkologischen OPs geschlossen
Die TKK Berlin, GEK, HEK und verschiedene BKK erweitern den 10 orthopäd. und chirurgische Eingriffe umfassenden IV-Vertrag mit dem OP-Zentrum Christel Stöckel-Heilenz in Berlin Spandau um gynäkologische Eingriffe
Es besteht ein IV-Vertrag zwischen der DAK Hamburg und der HEK mit dem Krankenhaus Beim Andreasbrunnen und der Tagesklinik Altonaer Straße in Hamburg, der stationsersetzende OPs umfasst
Ebenfalls umfasst der zwischen der DAK und Asklepios Harzkliniken GmbH Goslar Vertrag gynäkologische Indikationen
Weiterhin besteht ein umfassender IV-Vertrag, der sich auch auf gynäkologische Indikationen bezieht mit der Praxisgemeinschaft Dr. Rutt und dem St.Josefhospital in Uerdingen und der Barmer
Hier finden Sie in gekürzter Form eine Auswahl häufiger bzw. typischer Fragen, die an uns gestellt werden. Da die Integrierte Versorgung einen Systemwechsel im deutschen Gesundheitssystem einleitet und ein neues Versorgungskonzept darstellt, lassen sich einige Fragen daher nicht mit abschließender Gewissheit bzw. vollständig beantworten.
Wir haben uns bemüht, kurze und griffige Antworten zu finden, die jedoch nicht
erschöpfend sein können.
Diese Zusammenstellung wird laufend aktualisiert.