Februar 2008

Positionspapier zur Anschubfinanzierung der Integrierten Versorgung in Deutschland

IST-Zustand nach vier Jahren Integrierter Versorgung (nach § 140 a-d SGB V)

Anschubfinanzierung (AF)
- Es gibt drei Basisbausteine der AF, welche die Integrierte Versorgung positiv befördert haben:
- Es gibt nützliche und weniger nützliche Anreize der Anschubfinanzierung, bspw.:
- Die AF hat Bewegung ins System gebracht, z. B.
- Die AF hat erste deutlich spürbare Beiträge zum Wettbewerb zwischen Kassen und Leistungserbringern geleistet.
Grundlegende Argumentationslinien

Ab 1. Januar 2009 stellt sich - nach 5 Jahren Anschubfinanzierung - die Frage nach der Finanzierung der IV neu. Im Folgenden fünf eindimensionale Antwortvarianten:

- Variante 1: ABSCHAFFUNG der AF
Das System müsste jetzt genug „gelernt“ haben.
Budgetbereinigung müsste ab 2009 beherrscht werden.
Um sicherzustellen, dass nur noch wirtschaftlich sinnvolle Verträge geschlossen werden, muss die Subventionierung wegfallen.
- Variante 2: AUFSTOCKUNG auf (bis zu) 3% ohne Auflagen
Die Anreize zu einer echten IV sind höher; vor allem können sich Anbieter über IV eine Basis-Vollfinanzierung sichern – statt wie bisher nur ein "Zubrot" zu verdienen (echtes drittes Budget).
- Variante 3: BEIBEHALTUNG von 1%, aber Verknüpfung mit Zielen
Um den erwähnten Fehlanreizen zu begegnen, muss es bei allen IV-Verträgen transparente und eindeutig überprüfbare Zielvereinbarungen geben. (Pay for Performance)
- Variante 4: Einführung eines INNOVATIONSFONDS
Alternativ zur bisherigen Umverteilungsfinanzierung wird ein Innovationsfonds eingerichtet. Er finanziert erfolgreiche Vertragsvorschläge.
- Variante 5: Fokus auf die DAUER der Anschubfinanzierung
Das operative Ziel der IV lautet Übergang in Selbstfinanzierung über Budgetbereinigung. Problem heute ist, dass die Regeln dafür noch weitgehend unklar sind und nur sehr zögerlich erprobt werden.
Sobald festgestellt wird, dass die Budgetbereinigung hinreichend etabliert und weit verbreitet ist, endet die AF.

Vorschlag der Arbeitsgruppe DGIV und BMC

Konkrete und zugleich einfache Modelle werden sicherlich nur bedingt der Komplexität des Problems gerecht. Dies gilt im Besonderen für die radikalen Varianten 1 und 2.
Dennoch leisten sie einen erheblichen Beitrag zum grundsätzlichen Verständnis Integrierter Versorgung. Weiterhin zeigt die Erfahrung mit Managed-Care-
Instrumenten, dass isolierte Lösungsvorschläge i. d. R. zu erheblichen Fehlanreizen führen.

Konzept zur Innovationsförderung in der Integrierten Versorgung

Die Anschubfinanzierung sollte unter folgenden Bedingungen weitergeführt werden:
Die Anschubfinanzierung wird in Zukunft durch eine Co-Finanzierung aller IV-Verträge ersetzt. Diese beträgt für jeden bei der BQS angemeldeten Vertrag 25% der Auszahlungssumme jedes IV-Vertrages.
Zur Refinanzierung des so ausgeschütteten Geldes muss der Gesundheitsfonds 1% seiner Gesamtvergütung bereithalten, so dass alle Akteure die Finanzierung gemeinsam tragen.

Die Bundesregierung entwickelt ein Verfahren zur flexiblen und pragmatischen Budgetbereinigung. Somit wird die ursprüngliche Anschubfinanzierung zur dauerhaften Innovationsförderung.

Berlin im Februar 2008

Dr. med. Thomas Heil         Prof. Dr. oec. Volker Amelung
            (DGIV)                                       (BMC)
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