Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren, die vergaberechtlichen Pflichten der gesetzlichen Krankenkassen geraten zur Zeit immer stärker in das Blickfeld. Auch wenn die Anwendbarkeit des Vergaberechts beim Abschluss von Verträgen zur Integrierten Versorgung in der Praxis noch nicht in dem gebotenen Umfang Beachtung findet, so gibt es doch mittlerweile zahlreiche Entscheidungen, in denen die vergaberechtliche Auftraggebereigenschaft von gesetzlichen Krankenkassen bejaht wird. Ein Beispiel dieser Entwicklung stellt die aktuelle Ausschreibung von AOK`s über Arzneimittelrabatte dar, in der zahlreiche Gerichte die Geltung des Vergaberechts bejaht haben.
Auf diese Situation müssen sich gesetzliche Krankenkassen ebenso wie Leistungserbringer möglichst schnell einstellen. Das gilt um so mehr, als die Nichtbeachtung der vergaberechtlichen Vorgaben zu vielfältigen Risiken wie z.B. der Kündbarkeit von Versorgungsverträgen oder Rechtschutzverfahren auf nationaler oder europäischer Ebene mit teilweise drastischen Sanktionen führen kann. Vor diesem Hintergrund wird das hier vorgestellte Seminar den einschlägigen Rechtsrahmen erläutern und Lösungen aufzeigen, wie eine Ausschreibung von Verträgen zur Integrierten Versorgung nach vergaberechtlichen Maßgaben problemlos erfolgen kann.
Carsten Sterly
Vorstandsvorsitzender des DGIV-Landesverbandes Nord
Virchowstr. 16
22767 Hamburg
T: 040/306818-30
F: 040/306818-11
c.sterly@web.de
Unser Wissen - Ihr Nutzen:
Mit dem am 1.1.2004 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung hat der Gesetzgeber zwar die §§ 140a ff. SGB V reformiert, hierbei jedoch keine Aussage zur Anwendbarkeit des nationalen bzw. europäischen Vergaberechts getroffen. Auch vier Jahre später ist diese Frage noch immer Gegenstand einer kontrovers geführten Diskussion (zuletzt im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Erlass des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes), bei der rechtliche Argumente oft einhergehen mit ideologischen Standpunkten. Damit ist auch sieben Jahre nach der ersten gesetzlichen Normierung der Integrierten Versorgung im SGB V diese für die Praxis bedeutende Frage gesetzgeberisch noch immer nicht geklärt. Stattdessen wird sich voraussichtlich noch in diesem Jahr der Europäische Gerichtshof nach einer Vorlage durch das OLG Düsseldorf mit der Ausschreibungspflicht von Integrierten Versorgungsverträgen befassen. Die hieraus resultierende Rechtsunsicherheit kann zu vielfältigen Risiken wie z.B. der Kündbarkeit von Integrationsversorgungsverträgen oder Rechtsschutzverfahren auf nationaler oder europäischer Ebene mit teilweise drastischen Sanktionen führen. Es ist daher für alle am Abschluss von Verträgen zur Integrierten Versorgung beteiligten Parteien von größter Bedeutung, ihre vergaberechtlichen Pflichten rechtssicher beurteilen zu können.
Zielgruppe:
Dieses Seminar richtet sich an alle, die planen einen Vertrag zur Integrierten Versorgung abzuschließen und an alle Leistungserbringer der Integrierten Versorgung, insbesondere Krankenkassen, Krankenhäuser, stationäre und ambulante Reha-Einrichtungen, Heil- und Hilfsmittelanbieter, Medizinische Versorgungs- und Gesundheitszentren, niedergelassene Ärzte, Ärztenetze, Ambulante Pflegeeinrichtungen u.a.
Der Referent:
Dr. Marc Gabriel ist Rechtsanwalt in der Sozietät Baker & McKenzie in Berlin, die mit über 3.600 Juristen in 38 Ländern eine der führenden deutschen und internationalen Wirtschaftskanzleien ist. Herr Dr. Gabriel ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Vergaberechts tätig. Der Referent berät und vertritt europaweit Auftraggeber und Bieter in Vergabe- sowie Nachprüfungsverfahren u.a. im Bereich des Gesundheitsrechts und ist mit der Beratung von Regierungen bei Gesetzgebungsverfahren im Bereich des Vergaberechts befasst. Herr Dr. Gabriel hält regelmäßig Vorträge zu vergaberechtlichen Themen und ist Autor zahlreicher vergaberechtlicher Fachpublikationen.
Der Veranstalter:
Die DGIV ist ein gemeinnütziger Verein mit dem Ziel, die Integrierte Versorgung in der medizinischen, pflegerischen und sozialen Betreuung als Regelfall durchzusetzen. Sie ist Schaltstelle für die Koordination von Informationen und Erfahrungen ihrer Mitglieder und bringt Praxis und Gesetzgebung zusammen, um eventuellen Fehlentwicklungen bei der Ausgestaltung gesetzlicher Rahmenvorgaben frühzeitig entgegen steuern zu können. Schwerpunkt dabei ist, den Sachverstand der Praktiker aus Medizin und Gesundheitswesen in den Mittelpunkt zu stellen. Die DGIV erfüllt ihre Aufgaben vor allem durch die Beratung von Entscheidern in Politik, Verwaltung und bei den Leistungsträgern. Dazu veranstaltet und organisiert sie Foren für Wissenschaft und Praxis, Informationsveranstaltungen und Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung. Sie gibt regelmäßige Stellungnahmen zur aktuellen Situation und künftigen Entwicklung der Integrierten Versorgung heraus.
Programmablauf
Allgemeine Hinweise
Veranstaltungsdatum
Montag, 28. April 2008
Beginn 15:00 Uhr
Ende 18:00 Uhr
Tagungsort
Germania und Hamburger Ruderclub
Alsterufer 21
D-20354 Hamburg
Veranstalter
Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung, DGIV e.V.
Kronenstraße 18
D-10117 Berlin
Telefon: 030/44 72 70 80
Fax: 030/44 72 97 46
Mail: info@dgiv.org
Web: www.dgiv.org
Organisatorische Leitung
Dipl.-Kfm. Rolf Rossbach, Geschäftsführer der DGIV e.V.
Gebühren
Teilnehmer 155,00 EUR zzgl. MwSt
DGIV-Mitglieder 95,00 EUR zzgl. MwSt
(inkl. Pausenverpflegung)
Teilnahmebedingungen
In der Teilnahmegebühr ist die Pausenverpflegung enthalten. Ihre Anmeldung können Sie per Fax, per Mail oder per Post absenden. Wenn Ihre Anmeldung bei der DGIV eingegangen ist, erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung und eine Rechnung über die Teilnahmegebühr, die vorab fällig ist. Bei Stornierungen bis 2 Wochen vor Seminarbeginn werden 50 %, danach 100% der Seminargebühr fällig. Ersatzteilnehmer können gestellt werden. Stornierungen von Teilnehmern bzw. Nennung von Ersatzteilnehmern müssen zur Fristwahrung schriftlich erfolgen. Bei mehr als zwei gemeldeten Mitarbeitern einer Einrichtung/Firma/Institution wird ein Rabatt von 10% gewährt. Gerichtsstand ist Berlin.
Zur Anmeldung füllen Sie bitte im untenstehenden Programm den Teil "Verbindliche Anmeldung" aus und senden uns diesen per Fax, Post oder E-Mail zu.
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