Workshop: Gestaltung von Verträgen zu neuen Versorgungsformen

23. April 2008 Berlin

Zielsetzung

Unser Wissen - Ihr Nutzen:
Der Gesetzgeber bemüht sich zunehmend neben der Regelversorgung auch die gesetzlichen Grundlagen für neue Behandlungsmodelle zu schaffen, in denen die Bedürfnisse und Wünsche der teilnehmenden Leistungserbringer besser berücksichtigt werden können. Vorgegeben werden jedoch oft nur die Rahmenbedingungen. Dazu gehört z. B., dass eine gewisse qualitative Mindestversorgung gewährleistet wird. Alles Weitere muss in der Regel in einem Vertrag zwischen Krankenkasse und Leistungserbringern ausgehandelt werden. Die inhaltliche Vertragsgestaltung obliegt weitgehend den Vertragsparteien.
So unterschiedlich diese Verträge über die neuen Versorgungsformen auch sind, so haben alle gewisse Grundanforderungen zu beachten, um spätere Unstimmigkeiten oder auch Überraschungen zu vermeiden. Dazu gehören insbesondere die klare Festlegung der jeweiligen Rechte und Pflichten und Beachtung der Patientenrechte, Fragen der Vergütung und deren steuerliche Konsequenzen sowie die Frage der Gewährleistung sowie Haftung der Leistungserbringer.
Die Notwendigkeit der besonderen Umsicht bei der Vertragsgestaltung ist dem Umstand geschuldet, dass es zu diesen Verträgen noch wenige Erfahrungen gibt und insbesondere die Gerichte sich so gut wie gar nicht mit den Vertragsinhalten auseinandergesetzt haben. Der Workshop soll auf einige kritische Vertragsgestaltungen hinweisen und Gestaltungsmöglichkeiten für die Praxis aufzeigen.

Der Referent:
Klaus Karsten, M.A., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht betreut seit mehr als 10 Jahren niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der steuerlichen und vertragsrechtlichen Gestaltung von Unternehmen im Gesundheitswesen. Seit 1997 ist er Inhaber eines Lehrauftrags für Steuerrecht an der Hochschule Wismar. In seinen letzten Veröffentlichungen und Veranstaltungen setzte er sich insbesondere mit Gestaltungsvarianten in der integrierten Versorgung und in medizinischen Versorgungszentren auseinander.

Der Veranstalter:
Die DGIV ist ein gemeinnütziger Verein mit dem Ziel, die Intgrierte Versorgung in der medizinischen, pflegerischen und sozialen Betreuung als Regelfall durchzusetzen. Sie ist Schaltstelle für die Koordination von Informationen und Erfahrungen ihrer Mitglieder und bringt Praxis und Gesetzgebung zusammen, um eventuellen Fehlentwicklungen bei der Ausgestaltung gesetzlicher Rahmenvorgaben frühzeitig entgegen steuern zu können. Schwerpunkt dabei ist, den Sachverstand der Praktiker aus Medizin und Gesundheitswesen in den Mittelpunkt zu stellen. Die DGIV erfüllt ihre Aufgaben vor allem durch die Beratung von Entscheidern in Politik, Verwaltung und bei den Leistungsträgern. Dazu veranstaltet und organisiert sie Foren für Wissenschaft und Praxis, Informationsveranstaltungen und Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung und gibt regelmäßig Stellungnahmen zur aktuellen Situation und künftigen Entwicklung der Integrierten Versorgung heraus.

Zielgruppe:
Dieses Seminar richtet sich an alle, die sich mit der Gestaltung von Verträgen der neuen Versorgungsformen vertraut machen wollen. Dazu gehören insbesondere niedergelassener Ärzte, medizinische Verbände und andere Leistungserbringer wie z.B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Hersteller von Pharmaprodukten und Hilfsmitteln sowie Kassen.

Programmablauf

Allgemeine Hinweise

Veranstaltungsdatum
Mittwoch, 23. April 2008,
Beginn: 15 Uhr, Ende: 19 Uhr

Veranstalter
Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung, DGIV e.V.
Kronenstraße 18, D-10117 Berlin
Telefon: 030/44 72 70 80
Fax: 030/44 72 97 46
Mail: info@dgiv.org
Web: www.dgiv.org

Referent
RA Klaus Karsten

Organisatorische Leitung
Dipl.-Kfm. Rolf Rossbach,
Geschäftsführer DGIV e.V.

Tagungsort
Seminarraum im Bürogebäude der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung, DGIV e.V.
Kronenstraße 18
D-10117 Berlin

Der Workshop findet weiterhin am 15.05.2008 in Köln sowie am 29.05.2008 in München statt. (Bei genügender Teilnehmerzahl erhalten Sie eine gesonderte Einladung)

Gebühren
Teilnehmer 95,00 EUR zzgl. MwSt
DGIV-Mitglieder 55,00 EUR zzgl. MwSt
(inkl. Pausenverpflegung)

Teilnahmebedingungen
In der Teilnahmegebühr ist die Pausenverpflegung enthalten. Ihre Anmeldung können Sie per Fax, per Mail oder per Post absenden. Wenn Ihre Anmeldung bei der DGIV eingegangen ist, erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung und eine Rechnung über die Teilnahmegebühr, die vorab fällig ist. Bei Stornierungen bis 2 Wochen vor Seminarbeginn werden 50 %, danach 100% der Seminargebühr fällig. Ersatzteilnehmer können gestellt werden. Stornierungen von Teilnehmern bzw. Nennung von Ersatzteilnehmern müssen zur Fristwahrung schriftlich erfolgen. Bei mehr als zwei gemeldeten Mitarbeitern einer Einrichtung, Firma oder Institution wird ein Gesamtrabatt von 10% gewährt. Gerichtsstand ist Berlin.

Zur Anmeldung füllen Sie bitte im untenstehenden Programm den Teil "Verbindliche Anmeldung" aus und senden uns diesen per Fax, Post oder E-Mail zu.

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DGIV-Workshops und Seminare

14.03.2008 |

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