Verhalten optimistisch – das ist der Tenor der zentralen Diskussionsrunde zur Zukunft der Integrierten Versorgung auf dem 5. DGIV-Bundeskongress am 23./24. Oktober 2008. An der Diskussionsrunde nahmen neben den Gesundheitspolitikern Dr. Konrad Schily, MdB und Dr. Rolf Koschorrek, MdB auch führende Vertreter von Krankenkassen sowie Mitglieder des DGIV-Vorstands teil.
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Anlässlich des diesjährigen 5. DGIV Bundeskongresses lädt die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung am Donnerstag, 23. Oktober 2008 zu einer Pressekonferenz in Berlin ein.
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Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat am 18. Juni 2008 eine Anhörung zur Frage der Krankenhausfinanzierung durchgeführt. Auch die DGIV war aufgerufen, eine Stellungnahme abzugeben.
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Die DGIV, ein starkes Netzwerk und anerkannte politische Interessenvertretung im Gesundheitswesen, erfährt zum 1. Juli 2008 personelle Veränderungen in ihrem Vorstand. Carsten Sterly (46), bisher verantwortlich für den Landesverband Nord und langjährig erfahren in der Entwicklung integrierter Versorgungsmodelle, übernimmt auf Vorschlag des Vorstandes den Vorsitz.
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Mit dem am 1.1.2004 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung hat der Gesetzgeber zwar die §§ 140a ff. SGB V reformiert, hierbei jedoch keine Aussage zur Anwendbarkeit des nationalen bzw. europäischen Vergaberechts getroffen. Auch vier Jahre später ist diese Frage noch immer Gegenstand einer kontrovers geführten Diskussion, bei der rechtliche Argumente oft einhergehen mit ideologischen Standpunkten.
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Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass für den Erfolg eines IV-Projektes ein Faktor von zentraler Bedeutung ist: die Informationstechnologie. Die Vernetzung und Zusammenarbeit der unterschiedlichen Leistungserbringer gelingt häufig nur dort, wo die Voraussetzungen für eine zügige und effiziente Kommunikation zwischen den Akteuren geschaffen werden. Welche Voraussetzungen sind zu berücksichtigen, gibt es Hürden oder Hindernisse und wie können sie beseitigt werden? Auf diese und viele andere Fragen gehen die Referenten im Verlauf des Seminars ein und erörtern praxisnahe Lösungen.
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Der Gesetzgeber bemüht sich zunehmend neben der Regelversorgung auch die gesetzlichen
Grundlagen für neue Behandlungsmodelle zu schaffen, in denen die Bedürfnisse und Wünsche der
teilnehmenden Leistungserbringer besser berücksichtigt werden können. Vorgegeben werden jedoch
oft nur die Rahmenbedingungen. Alles Weitere muss in der Regel in einem Vertrag zwischen
Krankenkasse und Leistungserbringern ausgehandelt werden.
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Die Anschubfinanzierung für die Integrierte Versorgung war der wohl wirkungsvollste Reformimpuls der vergangenen 20 Jahre für das deutsche Gesundheitssystem. Kaum eine andere gesundheitspolitische Entscheidung hat mehr positive Bewegung ins System gebracht. Um diesen Trend zu erhalten und auszubauen, sollte die Anschubfinanzierung weitergeführt werden. Allerdings sollten an die geförderten Projekte höhere Anforderungen hinsichtlich Qualität und Wirtschaftlichkeit gestellt werden. Der Kreis der Vertragspartner sollte konsequent erweitert werden. Das Ziel muss lauten: Leistungsorientierung, Ergebnisorientierung, Innovationsförderung. Das gemeinsame Positionspapier der Arbeitsgruppe von DGIV und BMC beschreibt den Weg dorthin.
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