Geänderte Fassung vom 16. März 2009

Satzung der "Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V."

(1/5) § 1 - § 2

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr und Organe

(1) Der Verein führt den Namen „Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V.“, in der Kurzform „DGIV“. Er ist beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg unter VR 23172 eingetragen.

(2) Sitz des Vereins ist Berlin. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(3) Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 2 Vereinszweck

(1) Zweck des Vereins ist die Durchsetzung der Integrierten Versorgung als Regelfall der medizinischen, pflegerischen und sozialen Betreuung, die dazu erforderliche Entwicklung und Förderung innovativer Konzepte und ihre Verknüpfung mit der Alltagspraxis in Einrichtungen, Institutionen und Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft.

(2) Diesen Zweck verfolgt der Verein auf ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Weise im Sinne des 3. Abschnitts der Abgabenordnung ( „Steuerbegünstigte Zwecke“, §§ 51 ff AO ) in der jeweils geltenden Fassung.

(3) Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele. 

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