24. November 2011 - Hamburg

„Die Einbeziehung der Pflege in die Integrierte Versorgung“

Die Pflegeversicherung wurde zum 1. Januar 1995 als Pflichtversicherung eingeführt. Seit dem 01.04.2007 erlauben § 140b Abs. 1 Nr. 5 SGB V und § 92b SGB XI die Einbeziehung der Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen in die Integrierte Versorgung.
Allerdings handelt es sich bei der Pflege nicht um einen eigenständigen Leistungssektor im Sinne des § 140a Abs. 1 SGB V. Deshalb ist nach wie vor für die Einbeziehung der Pflege in die Integrierte Versorgung als Versorgungsform gem. §§ 140a ff SGB V eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende oder interdisziplinär-fachübergreifende Versorgung der Versicherten im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich.

Dennoch ist auf die Aufnahme pflegerischer Versorgungsaufträge in die Integrierte Versorgungein größeres Augenmerk zu legen.

Deutschland befindet sich bereits in einem demografischen Wandel. Von 2,7 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland im Jahr 2020 und gar 4,7 Millionen Pflegebedürftigen im Jahr 2050 geht die Universität Duisburg-Essen in einer Studie für die arbeitgebernahe Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) aus. Entsprechend werde die Zahl der Vollzeitbeschäftigten in der Pflege von jetzt 545.000 auf 1,8 Millionen zur Jahrhundertmitte anwachsen. Wegen der damit einher gehenden Kostensteigerungen ist eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung und eine bessere Vernetzung mit den Sektoren der medizinischen Versorgung, insbesondere bei pflegeintensiven geriatrischen Krankheitsbildern, notwendig.

Hieraus ergeben sich einerseits ein rasant zunehmender Bedarf an professionellen ambulanten und stationären Pflegeleistungen und andererseits steigende Anforderungen an die Qualität dieser Leistungen. Das gilt umso mehr, als sich die demografische Entwicklung u. a. in der zunehmenden Bevölkerungsdichte in städtischen Zentren und damit einhergehend in der Ausdünnung ländlicher Regionen äußert, auch in der Auflösung familiärer Bindungen, insbesondere bei Senioren der Zunahme von Ein-Personen-Haushalten und der steigenden Immobilität alter Menschen auf dem Lande. Es liegt auf der Hand, dass damit wachsende Herausforderungen für die verfassungsmäßig verbriefte Daseinsvorsorge des Staates gegenüber seinen Bürgern verbunden sind.
Das erfordert diesen Entwicklungen angepasste, ganzheitlich strukturierte und organisierte Versorgungsprozesse.
Die Integrierte Versorgung gem. §§ 140a ff. SGB V ist in der Lage, die Pflege als gleichwertigen Bestandteil in die Versorgungskette einzubeziehen und eine abgestimmte Zusammenarbeit der Pflegeeinrichtungen mit den anderen Partnern der Integration zu gewährleisten.
Die professionelle Pflege ist jedoch noch nicht auf Augenhöhe in die integrierte Kooperation der Leistungserbringer eingebunden. Die Zusammenführung der Sozialgesetzbücher V und XI zur Versorgung die Patienten ist noch nicht überall in der Versorgungswirklichkeit angekommen.
Nahtlose Kommunikation, Dokumentation und partnerschaftliche interdisziplinäre Zusammenarbeit erfordern effiziente Strukturen und ein effektives Schnittstellenmanagement.
In der Integrierten Versorgung geht es aber nicht nur um die Einbeziehung und Koordinierung der pflegerischen Leistungen. Die Selektivversorgung kann mehr für die Pflegeversicherten leisten. Neben der Ausprägung ganzheitlicher Pflegekonzepte mit klaren pflegerischen Zuständigkeiten, Qualifikationsanforderungen und abgestimmten Richtlinien der Leistungserbringung bietet die Integrierte Versorgung auch hervorragende Voraussetzungen für die wissenschaftliche Begleitung und vergleichende Auswertung der Versorgung mit den
Mitteln der Evaluation und Versorgungsforschung.
Die Bundesregierung hat noch für dieses Jahr eine erneute Pflegereform vorgesehen. Zum Zeitpunkt der DGIV-Veranstaltung werden die das Seminarthema berührenden gesetzlichen Regelungen einer ersten Bewertung unterzogen.
Das Seminar nimmt eine Standortbestimmung zum Gesamtthema vor und gibt anhand praxisnaher Beispiele Empfehlungen für die Einbeziehung von Pflegekassen sowie zugelassenen stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen in populations- und indikationsbezogene Projekte zur Integrierten Versorgung gem. §§ 140a ff SGB V.

Es richtet sich an Kranken- und Pflegekassen sowie Leistungserbringer aus der medizinischen und pflegerischen Versorgung gleichermaßen, ebenso an Management- und Beratungsunternehmen, Patientenvertreter sowie Vertreter aus Wissenschaft und Politik.

zurück | Druckversion

DGIV-Bundeskongresse

Der 8. DGIV-Bundeskongress fand vom 20. bis 21. Oktober 2011 in Berlin statt.

Der Kongress stand unter dem Motto ,,Effizienzsteigerung durch integrative Versorgungsformen – eine Voraussetzung für die Bewältigung ständig wachsender Anforderungen an das deutsche Gesundheitswesen".

weitere Informationen

Rückblick vergangene Jahre

Hier finden Sie Informationen zu den Veranstaltungen aus den Vorjahren.

weitere Informationen

DGIV akut

Alle News immer top aktuell in den Briefkasten.

An-/Abmeldung Archiv
www.dgiv.org