Die Integrierte Versorgung hat sich als selektive Versorgungsform gemäß §§ 140a ff. SGB V in der deutschen Versorgungslandschaft etabliert. Mit dem Auslaufen der Ein-Prozent-Anschubfinanzierung Ende 2008 erhöhten sich die Anforderungen an laufende wie zukünftige I.V.-Projekte insbesondere bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit im Vergleich zur Regelversorgung.
Es ist hinlänglich bekannt, dass die Mittel zur Finanzierung der Krankenversicherung begrenzt sind. Das wird sich auch zukünftig bei der gesundheitlichen Versorgung einer „Gesellschaft des längeren Lebens“ nicht verbessern.
Der Gesetzgeber hat auf diese Situation bereits mit Budget- und Honorarbereinigungsbestimmungen reagiert. Daneben ist das heutige Gesundheitswesen durch verschiedene Budgetbegrenzungsregelungen gekennzeichnet.
Integrierte Versorgung beruht auf dem Prinzip des freiwilligen Kontrahierens. Untersuchungen haben ergeben, dass dabei unverändert die Frage des finanziellen Anreizes – sowohl für Leistungsträger als auch für Leistungserbringer – eine wesentliche Rolle spielt.
Unter den Bedingungen des Nebeneinanders von Regel- und Selektivversorgung gestaltet sich die Finanzierung der Integrierten Versorgung anspruchsvoll. Nur an wenigen Stellen ist es bisher gelungen, populationsbezogene Modelle zu initiieren. Viele Kassen haben es vorgezogen, auf einzelne Indikationen bezogene Projekte zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund ist es unverändert schwierig, geeignete Leistungserbringer zur Teilnahme an der Integrierten Versorgung zu motivieren.
Dennoch kommt niemand an der Verwirklichung des gesundheitspolitischen Prinzips der Integrierten Versorgung im Gesundheitswesen vorbei. Nur durch eine deutlich verbesserte Koordination und Integration in der Versorgung und Pflege lassen sich die zweifellos noch bestehenden Reserven für eine verbesserte Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung erschließen.
In diesem Jahr soll mit dem GKV-Versorgungsgesetz auch auf erkannte strukturelle Hemmnisse in der Zusammenarbeit der Sektoren, insbesondere im Schnittstellenbereich von ambulant und stationär, reagiert werden. Es darf erwartet werden, dass auch die Regelversorgung stärker für integrative Formen der Zusammenarbeit geöffnet wird.
Je mehr integrative Komponenten Zugang zur Regelversorgung erhalten, umso mehr muss die Übernahme aus der Regelversorgung herausgelöster Versorgungsaufträge in Projekten zur Integrierten Versorgung durch die beteiligten Partner gerechtfertigt werden können. Das gilt umso mehr, als keinerlei Raum für eine Doppelfinanzierung besteht.
Zur Finanzierung der Integrierten Versorgung sind verschiedene Modelle in der Diskussion. Es ist ein Anliegen der Veranstaltung, die wesentlichen Modelle vergleichend zu betrachten. Ausgehend von den Anforderungen an die Weiterentwicklung der Integrierten Versorgung als selektivvertragliche Versorgungsform des Fünften Sozialgesetzbuches soll zum anderen eine Betrachtung grundlegender Alternativen für eine optimierte Finanzierung dieser Versorgungsform erfolgen. Dies bietet für Krankenkassen und ihre potentiellen Vertragspartner Orientierung in der strategischen Ausrichtung und bei der Fortentwicklung bestehender Projekte.
Das Seminar richtet sich an Leistungsträger wie Leistungserbringer gleichermaßen, ebenso an Management- und Beratungsunternehmen, Patientenvertreter sowie Vertreter aus Wissenschaft und Politik.
Der 8. DGIV-Bundeskongress fand vom 20. bis 21. Oktober 2011 in Berlin statt.
Der Kongress stand unter dem Motto ,,Effizienzsteigerung durch integrative Versorgungsformen – eine Voraussetzung für die Bewältigung ständig wachsender Anforderungen an das deutsche Gesundheitswesen".
weitere InformationenHier finden Sie Informationen zu den Veranstaltungen aus den Vorjahren.
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