Workshop "Gestaltung von Verträgen zu neuen Versorgungsformen"
Der Gesetzgeber bemüht sich zunehmend neben der Regelversorgung auch die gesetzlichen Grundlagen für neue Behandlungsmodelle zu schaffen, in denen die Bedürfnisse und Wünsche der teilnehmenden Leistungserbringer besser berücksichtigt werden können. Vorgegeben werden jedoch oft nur die Rahmenbedingungen. Dazu gehört z. B., dass eine gewisse qualitative Mindestversorgung gewährleistet wird.
Alles Weitere muss in der Regel in einem Vertrag zwischen Krankenkasse und Leistungserbringern ausgehandelt werden. Die inhaltliche Vertragsgestaltung obliegt weitgehend den Vertragsparteien.
Der Referent, Klaus Karsten, M.A., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht betreut seit mehr als 10 Jahren niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser.
Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der steuerlichen und vertragsrechtlichen Gestaltung von Unternehmen im Gesundheitswesen.