Workshop "Gestaltung von Verträgen zu neuen Versorgungsformen"
Der Gesetzgeber bemüht sich zunehmend neben der Regelversorgung auch die gesetzlichen Grundlagen für neue Behandlungsmodelle zu schaffen, in denen die Bedürfnisse und Wünsche der teilnehmenden Leistungserbringer besser berücksichtigt werden können. Vorgegeben werden jedoch oft nur die Rahmenbedingungen. Dazu gehört z.B., dass eine gewisse qualitative Mindestversorgung gewährleistet wird. Alles Weitere muss in der Regel in einem Vertrag zwischen Krankenkasse und Leistungserbringern ausgehandelt werden. Die inhaltliche Vertragsgestaltung obliegt weitgehend den Vertragsparteien.
Klaus Karsten M.A., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht betreut seit mehr als 10 Jahren niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der steuerlichen und vertragsrechtlichen Gestaltung von Unternehmen im Gesundheitswesen.
Herr Karsten ist Mitglied des Vorstands der DGIV.
Der 8. DGIV-Bundeskongress fand vom 20. bis 21. Oktober 2011 in Berlin statt.
Der Kongress stand unter dem Motto ,,Effizienzsteigerung durch integrative Versorgungsformen – eine Voraussetzung für die Bewältigung ständig wachsender Anforderungen an das deutsche Gesundheitswesen".